Ein Anerkennungsverfahren ist immer dann erforderlich, wenn du eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen möchtest, für die ein Schulabschluss (oder die Fachhochschulreife) erforderlich ist. In einigen Fällen gilt dies auch für berufliche Tätigkeiten oder Qualifizierungen.
In NRW ist die Zuständigkeit für die Anerkennung folgendermaßen geregelt:
- Für die Anerkennung von Abitur oder Fachabitur ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig
- Für alle anderen Schulabschlüsse liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln
Auf der jeweiligen Homepage sind das Verfahren und die benötigten Unterlagen ausführlich abgebildet.
Hinweise:
- Für Zeugnisse, die nicht vollständig in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine deutsche Übersetzung von öffentlich ermächtigten/vereidigten Übersetzer*innen erforderlich.
- Zeugnisunterlagen und ggf. Übersetzungen müssen grundsätzlich nur als einfache Kopie des Originals eingereicht werden
- Wichtig: In manchen Fällen kann ein ausländischer Hochschulabschluss als nicht gleichwertig zum deutschen (Fach-)Abitur eingestuft werden und eine Anerkennung daher nicht erfolgen. Die Bezirksregierung Düsseldorf leitet den abgelehnten Antrag jedoch nicht (!) automatisch an die Bezirksregierung Köln weiter um die nächstniedrigere Gleichwertigkeit zu prüfen. Daher ist es erforderlich, nach einer Ablehnung aus Düsseldorf einen neuen Antrag bei der Bezirksregierung in Köln zu stellen!
Für alle Fragen rund um das Thema steht dir das U25-Team gerne zur Verfügung.