Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates nach § 27 GO NRW in der Stadt Mülheim an der Ruhr

vom 01.10.2009

(zuletzt geändert durch die Vierte Änderungssatzung vom 22.05.2025)

Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f sowie § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW S. 202), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Vierte Satzung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates in der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossen: