© Katja van Megen | Stadt Mülheim an der Ruhr

Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim: Planungen schreiten voran

Die Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim nimmt weiter konkrete Formen an. Aufbauend auf den Grundsatzbeschlüssen der Städte Mülheim an der Ruhr und Essen aus dem Jahr 2024 wurde ein städtebaulicher Rahmenplan für die Entwicklung eines Gewerbeparks im nordwestlichen Bereich des Flughafenareals erarbeitet. Gleichzeitig soll der Flugbetrieb am Standort dauerhaft fortgeführt werden.

Flughafen E/M
© Sauerland/Stadt Mülheim an der Ruhr | Stadt Mülheim an der Ruhr

Städtebaulicher Rahmenplan beschlossen

Der städtebauliche Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“ wurde im Juli 2026 von den zuständigen politischen Gremien der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr beschlossen. Er bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung. 

Der Rahmenplan sieht die Entwicklung eines rund zehn Hektar großen Gewerbeparks im nordwestlichen Randbereich des Flughafenareals vor. Geplant sind eine einfache und gebündelte Erschließungsstruktur, flexibel nutzbare Baufelder sowie Grün- und Freiraumstrukturen. Dabei werden sowohl die Belange der angrenzenden Wohnbereiche als auch die Anforderungen des fortgeführten Flugbetriebs berücksichtigt.

Ziel ist die Entwicklung eines hochwertigen und wirtschaftlich tragfähigen Gewerbestandortes, der sich städtebaulich, ökologisch und verkehrlich in sein Umfeld einfügt. Der Rahmenplan stellt hierfür die städtebauliche Grundlage dar. Die konkrete planungsrechtliche Ausgestaltung erfolgt im anschließenden Bebauungsplanverfahren.

Flughafen E/M03
© Sauerland/Stadt Mülheim an der Ruhr | Stadt Mülheim an der Ruhr

Bebauungsplanverfahren H 22 läuft

Mit dem Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“ wird die Planung des künftigen Gewerbeparks nun planungsrechtlich weiter konkretisiert. Das Bebauungsplanverfahren bildet dabei den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg von der städtebaulichen Rahmenplanung hin zu verbindlichem Planungsrecht.

Ein wesentlicher Bestandteil dieses Verfahrens ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie bietet die Möglichkeit, die Planung in einem frühen Stadium kennenzulernen, Fragen zu stellen und Hinweise sowie Anregungen in den weiteren Planungsprozess einzubringen. Die Planunterlagen sowie weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren sind im Beteiligungsportal der Stadt Mülheim an der Ruhr abrufbar (https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/plan?pid=91635&tid=217410).

 

Großes Interesse an der öffentlichen Informationsveranstaltung

Am 21. September 2026 kamen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in den Hangar am Flughafen Essen/Mülheim, um sich über den aktuellen Stand der Planungen zu informieren. Zunächst wurde der städtebauliche Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“ vorgestellt und erläutert. Im Anschluss fand die Öffentlichkeitsversammlung zum Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“ statt.

Die Veranstaltung bot Raum für Information und persönlichen Austausch. Vertreterinnen und Vertreter der Städte Mülheim an der Ruhr und Essen sowie des Flughafens Essen/Mülheim standen für Fragen zur Verfügung und erläuterten Hintergründe und Zusammenhänge der Planung.

Im Mittelpunkt des Austauschs standen insbesondere die verkehrliche Erschließung, mögliche Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbereiche, Umwelt- und Freiraumbelange sowie Fragen zur vorgesehenen gewerblichen Entwicklung. Dabei wurden unterschiedliche Sichtweisen, Erwartungen und Anregungen deutlich. 

Die frühzeitige Beteiligung ermöglicht es, Hinweise aus der Öffentlichkeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in den Planungsprozess einzubeziehen und zusätzlichen Untersuchungs- oder Klärungsbedarf zu erkennen. Die vorgebrachten Anregungen werden im weiteren Verfahren fachlich geprüft und bei der weiteren Konkretisierung der Planung berücksichtigt.

 

Bürgerinformationsveranstaltung 21.09.2026
© Maximilian Klar, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Wie geht es weiter?

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise werden gemeinsam mit den Rückmeldungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans und die erforderlichen fachlichen Untersuchungen ein.

Auf dieser Grundlage wird die Planung weiterentwickelt und ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Dieser wird den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung über die nächsten Verfahrensschritte vorgelegt.

Damit wird die Planung Schritt für Schritt weiter konkretisiert. Auch im weiteren Bebauungsplanverfahren sind Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen, bevor abschließend über den Bebauungsplan entschieden wird.