Der Gutachterausschuss (GA) für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt- oder Kreisverwaltung als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Sachverständigen sind ehrenamtlich tätig.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt oder der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.
Die zentrale Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Somit gehören zu seinen wesentlichen Aufgaben
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
- die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten
- die Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes,
- die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien.
Seine Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt bezieht der Gutachterausschuss insbesondere aus den Grundstückskaufverträgen, die ihm gemäß § 195 (1) BauGB von den Notaren in Kopie vorgelegt werden. Diese Kaufverträge werden unter Wahrung des Datenschutzes anonymisiert und nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet. Sie bilden die Datengrundlage für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben.
Die ermittelten Bodenrichtwerte für Bauland und Immobilienrichtwerte werden unter https://www.boris.nrw.de jährlich veröffentlicht. Dort gibt es Auskünfte zu allen Fragen rund um den Grundstückswert.
Der Mülheimer Mietspiegel (Der Vorsitzende des Gutachterausschusses und die Geschäftsführerin gehören zu den Mitgliedern des Arbeitskreises Mülheimer Mietspiegel.) Der neue Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr gilt seit dem 1. Januar 2026 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027, ersetzt damit den Mietspiegel 2024.
Mülheimer Mietern wie Vermietern steht damit weiterhin ein objektives Instrument zur Verfügung, um einschätzen zu können, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist. Der Mietspiegel ist, wie schon in den Jahren zuvor „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das heißt, er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist.