Am 27.04.2027 findet die nächste Landtagswahl statt.
Um eine gerechte Behandlung und einen reibungslosen Ablauf der Wahlwerbung für alle zur Wahl zugelassenen Parteien zu gewährleisten, müssen folgende Regelungen eingehalten werden:
- Anträge auf Wahlwerbung (Plakate, Infostände, Wesselmänner) müssen spätestens bis zum 29.01.2027 (Freitag, 12 Wochen vor dem Wahltermin) beim Ordnungsamt eingegangen sein. Anträge können per Email an sondernutzung@muelheim-ruhr.de oder per Post gestellt werden. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, werden in der sich anschließenden ersten Verteilungsphase zunächst nicht berücksichtigt. Alle Anträge, die bis zum 29.01.2027 eingereicht wurden, werden gleichwertig behandelt. Rare Flächen/ Plätze für Infostände, Wesselmänner (Großplakate) und Werbebanner werden in dieser Phase nötigenfalls per Losverfahren verteilt. Wenn nach der ersten Verteilung noch rare Flächen übrig sind, werden diese nach Antragseingang frei vergeben.
- Nach Abschluss der Verteilungsphase erhalten Sie rechtzeitig Ihre Genehmigungen, damit Sie ab dem 12.03.2027, 08:00 Uhr (Freitag, 6 Wochen vor dem Wahltermin), zeitgleich mit der Wahlwerbung beginnen können. Ein früherer Beginn ist nicht erlaubt!
- Für jede Werbeart (Infostände, Plakate, Großplakate, Banner, Promotion) wird eine eigene Genehmigung erstellt. Für jede beantragte Genehmigung wird eine eigene Verwaltungsgebühr erhoben.
- Für zusätzliche Anträge, die nach dem 29.01.2027 gestellt werden, ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich, für die erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Bitte rechnen Sie bei solchen Anträgen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 5 Werktagen.
- Infostände müssen Sie Tag genau beantragen und nicht pauschal für den gesamten Werbezeitraum. Bitte beantragen Sie im Sinne der Fairness nur Genehmigungen für Tage, die Sie auch tatsächlich nutzen wollen.
- Anträge für sehr große Infostände, Trucks etc. werden nachrangig berücksichtigt und nicht genehmigt, wenn ein Standort bereits ausgelastet ist.
- Für die dauerhafte Aufstellung einer Holz-/Blockhütte (länger als 24 Stunden) wird neben der Verwaltungsgebühr auch eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Sie müssten in zweiter Reihe stehen und haben keinen Vorrang vor Infoständen. Auf Grund der Platzverhältnisse auf dem Kurt-Schumacher-Platz können hier höchstens zwei Hütten aufgestellt werden. Bei zu vielen Anfragen wird per Losverfahren entschieden.
- Das Aufstellen von Infoständen auf Marktplätzen am Tag des Wochenmarktes ist nicht möglich, da die vorhandenen Flächen vollständig durch den jeweiligen Markt belegt sind. Wenn Sie einen Infostand auf einer Markfläche aufstellen wollen, informieren Sie sich bitte vorab hier über die einzelnen Markttage in den Stadtteilen.
- Plakate dürfen nicht an Brücken gehängt werden, da hier nur Bannerwerbung vorgesehen ist. Verkehrsgefährdend aufgehängte Plakate werden nötigenfalls auf Ihre Kosten durch den Kommunalen Ordnungsdienst abgehängt. Sie müssen die Plakate samt Befestigungsmaterial spätestens eine Woche nach Ende der Wahl vollständig entfernt haben. In den vergangenen Jahren wurden leider immer viele Plakate vergessen und hingen noch lange nach der Wahl im öffentlichen Verkehrsraum. Hierüber habe ich viele Beschwerden von Bürger*Innen erhalten. In vielen Fällen, waren den Parteien die Aufhängorte ihrer Plakate gar nicht im Detail bekannt. Darum bitte ich Sie, die Plakate nicht wahllos aufzuhängen, sondern sich entsprechende Notizen zu machen, damit sichergestellt ist, dass Sie nach Ende der Wahl auch alle Plakate wiederfinden und entfernen können.
- Bei Bannerwerbung darf ein maximales Maß von 1,50 m x 4 m nicht überschritten werden. An den Brücken Bocksberg, Rosenhof und Charlottenstraße ist Bannerwerbung grundsätzlich nicht erlaubt.
- Bei der Beantragung von Wesselmännern (Großplakate) muss der Standort konkret benannt werden. GPS-Daten sind nur zusätzlich anzugeben.
- Werbung mittels Sprühkreide ist nicht genehmigungsfähig.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge ausschließlich den verlinkten Vordruck.