Allgemeines

Mit Datum vom 3. September 2026 hat das Land NRW vertreten durch das Polizeipräsidium Essen eine EU-weite Ausschreibung mit dem Titel „Neuanmietung Polizeiinspektion in der Innenstadt von Mülheim an der Ruhr“ veröffentlicht (Bekanntmachungsnummer: 607221-2026). Die Maßnahme beziehungsweise das Verfahren wird dort wie folgt beschrieben:

„Der Auftragnehmer muss hierzu ein Grundstück im festgelegten Auswahlgebiet in Mülheim an der Ruhr anbieten, auf dem er die neue Polizeiinspektion planen, errichten bzw. herrichten und an den Auftraggeber vermieten wird. Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags mit Bauverpflichtung über die Errichtung bzw. Herrichtung einer neuen Liegenschaft für das Polizeipräsidium Essen.“ 

Das ausgelobte Verfahren erfolgt in zwei Phasen, dem nun anstehenden Teilnahmewettbewerb und dem danach anschließenden Vergabeverfahren. Die Einreichungsfrist für einen entsprechenden Teilnahmeantrag endet am 21. Dezember 2026.

Die Stadt stellt hierzu interessierten Investor*innen und Projektentwickler*innen ein Grundstück an der Parallelstraße und ein Grundstück am Klöttschen im Rahmen eines Anhandgabeverfahrens zur Verfügung. Dabei steht es den Interessierten frei, das in Frage kommende Grundstück von der Stadt Mülheim an der Ruhr entweder zu erwerben oder im Erbbaurecht zu übernehmen.

Fläche Parallelstr.
© Stadt Mülheim | Kartenauszug Geoportal | Stadt Mülheim

Fläche Parallelstr.

Fläche Klöttschen
© Stadt Mülheim | Kartenauszug Geoportal | Stadt Mülheim

Fläche Klöttschen

Kurzbeschreibung Lage und Grundstück

Die Fläche an der Parallelstraße bietet circa 3.500 m². Sie liegt bisher brach und ist derzeit teilweise mit Sträuchern und Wiesen sowie mit kleinem Baumbestand bewachsen. Der Kaufpreis für die Fläche beträgt insgesamt 1.190.000 Euro. Der Erbbauzins beträgt 4 %, mithin 13,60 Euro/m²/Jahr.

Die Fläche am Klöttschen ist insgesamt circa 7.100 m² groß und derzeit noch mit Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten bebaut und in entsprechender Nutzung. Der Kaufpreis für die Fläche beträgt insgesamt 2.256.000 Euro. Der Erbbauzins beträgt 4,5 %, mithin 16,20 Euro/m²/Jahr. Sofern nicht die gesamte Fläche für die Errichtung der Polizeiinspektion benötigt wird, ist in Abstimmung mit der Stadt auch der Erwerb beziehungsweise die Überlassung einer Teilfläche hieraus möglich. Dementsprechend verändert sich der zu zahlende Kaufpreis beziehungsweise Erbbauzins.

Beide Grundstücke befinden sich in zentraler, verkehrlich gut angebundener Lage im innerstädtischen Bereich, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes von Mülheim an der Ruhr. Das Umfeld ist durch eine urbane Nutzungsstruktur mit öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungsangeboten, Einzelhandel sowie einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr geprägt. Die Nähe zur Innenstadt ermöglicht kurze Wege zu zentralen Einrichtungen und gewährleistet eine gute Erreichbarkeit aus unterschiedlichen Bereichen des Stadtgebiets.

Planungsrecht/Baurecht

Das Baurecht für die Fläche am Klöttschen richtet sich nach § 34 BauGB.

Für die Bebauung der Fläche an der Parallelstraße ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich.

Verfahren

Die Zurverfügungstellung der Grundstücke erfolgt im Rahmen eines Anhandgabeverfahrens exklusiv zur Errichtung einer Polizeiinspektion in Mülheim an der Ruhr gemäß des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens des Polizeipräsidiums Essen, mit der Bekanntmachungsnummer 607221-2026. 

Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist hierbei lediglich Anbieterin der Grundstücksflächen zur Errichtung einer Polizeiinspektion und nimmt ausdrücklich nicht an dem durch das Polizeipräsidium Essen ausgelobten EU-weiten Ausschreibungsverfahren teil.

 

Für weitere Informationen können Interessierte die vollständigen Unterlagen zum Anhandgabeverfahren beim ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208 / 455-2383, E-Mail: sebastian.rogge@muelheim-ruhr.de oder Telefon: 0208 / 455-2310, E-Mail: lisa.bergmann@muelheim-ruhr.de anfordern.