Praktikantin der Kindertagespflege steht in den kindgerecht eingerichteten Räumen, Kleinkinder spielen im Hintergrund. Tagespflegenest, Kita, Kindergarten, Kinderbetreuung, Pflegevater, Pflegemutter.
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Da in der Kindertagespflege Praktikant*innen beschäftigt werden, benötigen diese ein erweitertes Führungszeugnis. Aufgrund ihrer Tätigkeit haben Praktikant*innen einen entsprechenden Kontakt zu Kindern und Schutzbefohlenen. Das Schreiben zur Beantragung des Führungszeugnisses ist in der Servicestelle für Betreuungsangebote erhältlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 72 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Sollten Praktikant*innen oder ehrenamtlich tätige Personen beschäftigt werden, ist eine Kopie des Führungszeugnisses und das Formular „Meldung über die Beschäftigung von Praktikant*innen“ auszufüllen, zu unterschreiben und in der Servicestelle für Betreuungsangebote einzureichen.

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