
Ab sofort ist der Bebauungsplan „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8“ auf der städtischen Internetseite veröffentlicht und liegt zudem im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus (Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite) öffentlich aus. Dort können die Bebauungsplanunterlagen bis einschließlich 22. Oktober 2025 eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Information und Stellungnahme. Die ausführliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr am 15. September 2025.
Ziele der Planung sind folgende:
- Planungsrechtliche Sicherung und Erweiterung der Rembergschule nebst notwendigen Gebäuden, Nebenanlagen, Einrichtungen und Stellplätze durch Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Förderschule
- Planungsrechtliche Sicherung bestehender Grünstrukturen und Freiflächen östlich und westlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Zeppelinstraße durch Festsetzung privater Grünflächen
- Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnbebauung an der Zeppelinstraße durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
- Planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen Verkehrsfläche Rembergstraße
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung „Zeppelinstraße / Rembergstraße – G 8“ werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet vom 16. September bis einschließlich 22. Oktober 2025 unter https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen veröffentlicht.