Die in der Friedhofssatzung enthaltenen Vorschriften zur Herrichtung und Bepflanzung von Grabstätten stellen sicher, dass diese sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs sowie in das jeweilige, je nach Grabart unterschiedlich gestaltete Grabfeld einfügen.  

Unabhängig davon, ob es sich um eine pflegefreie Grabstätte oder eine individuell gepflegte Grabstätte handelt, sind daher bestimmte Vorgaben und Bestimmungen zu beachten.

Untenstehend finden Sie Informationen zum Thema Grabangelegenheiten – von der Gestaltung bis hin zum Wiedererwerb eines Grabes.

 

Sollten Unsicherheiten oder Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden

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