Das Nutzungsrecht an den in der Liste unten aufgeführten Grabarten kann verlängert werden.
Nutzungsberechtigte werden frühzeitig vor Ablauf des Nutzungsrechtes persönlich informiert, indem sie angeschrieben werden und ein Hinweis auf der Grabstätte hinterlegt wird.
Sollte im Falle einer Beisetzung die Ruhefrist des Sarges oder der Urne die Nutzungszeit überschreiten, wird das Nutzungsrecht automatisch an die Ruhefrist angepasst. Die Gebühren dafür werden gemeinsam mit den Beerdigungskosten festgesetzt.
Es ist auch möglich, eine Grabstätte vorzeitig zu verlängern. Dafür ist es notwendig, dass die nutzungsberechtigte Person bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag einreicht. Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite. Eine Verlängerung ist nur für
Verlängerungsgebühren | pro Stelle/Jahr |
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Sarg-Erdgrabstätte | 104,10 Euro |
Erdgrabstätte für Kinder | 67,80 Euro |
Familien-Erdgrabstätte | 114,30 Euro |
Waldgrabstätte und Gruft für Särge | 198,60 Euro |
Partnergrabstätte für Särge | 145,00 Euro |
Urnen-Erdgrabstätte | 74,60 Euro |
Große Urnen-Erdgrabstätte | 149,20 Euro |
Waldgrabstätte und Gruft für Urnen | 198,60 Euro |
Partnergrabstätte für Urnen | 212,80 Euro (insgesamt für beide Stellen/Jahr) |
Familienbaum | 534,20 Euro (insgesamt für 6 Stellen/Jahr) |
Urnenkammern | 211,10 Euro (für die ganze Kammer/Jahr) |