Ein Urnengrabfeld auf dem Altstadtfriedhof mit belegten und freien Stellen.
© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

Das Nutzungsrecht an den in der Liste unten aufgeführten Grabarten kann verlängert werden.

Nutzungsberechtigte werden frühzeitig vor Ablauf des Nutzungsrechtes persönlich informiert, indem sie angeschrieben werden und ein Hinweis auf der Grabstätte hinterlegt wird.

Sollte im Falle einer Beisetzung die Ruhefrist des Sarges oder der Urne die Nutzungszeit überschreiten, wird das Nutzungsrecht automatisch an die Ruhefrist angepasst. Die Gebühren dafür werden gemeinsam mit den Beerdigungskosten festgesetzt.

Es ist auch möglich, eine Grabstätte vorzeitig zu verlängern. Dafür ist es notwendig, dass die nutzungsberechtigte Person bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag einreicht. Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite. Eine Verlängerung ist nur für 

 

Verlängerungsgebührenpro Stelle/Jahr
Sarg-Erdgrabstätte104,10 Euro
Erdgrabstätte für Kinder67,80 Euro
Familien-Erdgrabstätte114,30 Euro
Waldgrabstätte und Gruft für Särge198,60 Euro
Partnergrabstätte für Särge145,00 Euro
Urnen-Erdgrabstätte74,60 Euro
Große Urnen-Erdgrabstätte149,20 Euro
Waldgrabstätte und Gruft für Urnen198,60 Euro                                             
Partnergrabstätte für Urnen212,80 Euro (insgesamt für beide Stellen/Jahr)
Familienbaum534,20 Euro (insgesamt für 6 Stellen/Jahr)
Urnenkammern211,10 Euro (für die ganze Kammer/Jahr)