Auf das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann die nutzungsberechtigte Person vorzeitig verzichten, indem sie einen Antrag bei der Friedhofsverwaltung stellt. Ein Verzicht ist grundsätzlich für die gesamte Grabstätte möglich. Wenn die Grabstätte geteilt werden kann, kann auch auf einzelne Stellen verzichtet werden.
Für einen Verzicht vor Ablauf der Nutzungszeit fällt in jedem Fall mindestens eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 46 Euro an. Wenn auf einer oder mehreren Grabstellen noch Ruhezeiten bestehen, fallen für diese Grabstellen Pflegegebühren an, die für volle Jahre bis zum Ablauf der Ruhezeit berechnet werden. Die Pflegegebühren müssen in einer Summe bezahlt werden. Die noch belegten Grabstellen können bis zum Ablauf der Ruhezeit nicht weitervergeben werden und werden als Rasenstelle unterhalten.
Für Sarg-Erdgrabstätten betragen die Pflegegebühren 46 Euro pro Stelle/Jahr, für Urnen-Erdgrabstätten 30 Euro pro Stelle/Jahr und für Waldgrabstätten (nicht teilbar) 80 Euro pro Stelle/Jahr.
Nach Antragstellung muss die Grabstätte innerhalb eines Monats abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät werden. Muss nach Ablauf dieses Monats die Friedhofsverwaltung die Arbeiten erledigen, werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Da dies nach Aufwand berechnet wird, kann nicht vorausgesagt werden, wie hoch die Rechnung ausfällt. Die Stundensätze für Arbeitszeit und Maschineneinsätze sind in der Gebührensatzung festgelegt.
Erwerbsgebühren werden nicht erstattet.
Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.