Ein Grabfeld in Broich mit individueller Gestaltung. Zu sehen sind Personen bei der Pflege ihrer Grabstätten
© Amt 67 | Stadt Mülheim an der Ruhr

Einige Grabarten können individuell gestaltet werden. Dazu gehören die Sarg- und Urnen-Erdgrabstätten, aber auch Familiengräber und Waldgräber, wobei auf Waldgräbern auch eine Rasenstelle zulässig ist.

Die Angehörigen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder zugelassene Friedhofsgärtnereien beauftragen. Zur Grabgestaltung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, welche sich nach den Belegungsplänen der einzelnen Friedhöfe richten. Die zuständigen Gartenmeister*innen sowie die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen beraten Sie gerne. 

Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten im Rahmen der in der Friedhofsatzung vorgegebenen Richtlinien hergerichtet und dauernd instandgehalten werden müssen (ab §22).

Nach einer Beisetzung sind verwelkte Blumen, alte Kränze und Grabschmuck unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. Bedenken Sie jedoch, dass sich eine endgültige Herrichtung mit der Bepflanzung und gegebenenfalls die Aufstellung eines Grabmales dann noch nicht empfiehlt, da sich der aufgelockerte Boden während der ersten Monate stark setzen kann.

Um Ihnen unnötige Kosten und Mühen zu ersparen, ist in den ersten Monaten ein schlichter Erdhügel mit der auf der Grabstätte verbliebenen Erde zu empfehlen. Bis zur endgültigen Grabherrichtung werden Ihnen nach einer Beisetzung sechs Monate Zeit eingeräumt.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Grabstätte auf Dauer regelmäßig zu versorgen, können Sie sich an eine Gärtnerei wenden oder eine Dauergrabpflege bei der Rheinischen Treuhandstelle abschließen. Dies empfiehlt sich insbesondere für Menschen, die weiter entfernt wohnen oder sich aus anderen Gründen um die Pflege einer Grabstätte nicht kümmern können.

Informationen zur Dauergrabpflege und auch eine Möglichkeit, Gärtnereien in Ihrer Nähe zu finden, erhalten Sie auf der Homepage der Treuhandstelle.