Beim Sozialamt Mülheim an der Ruhr können Sie nachfolgende Leistungen im Bereich Grundsicherung und Sozialhilfe beantragen

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Alle pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, finden in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und Pflegewohngeld gewährt werden.

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Allgemeine Informationen

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Die Leistungen der Grundsicherung werden nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

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Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

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Sozialhilfe zum Lebensunterhalt - hier: Bestattungskostenhilfe

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Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden nach den Regelungen des dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

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Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gewährt.