Alle pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, finden in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und Pflegewohngeld gewährt werden.
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.