Die Wahl des Integrationsrates wird gemeinsam mit der Kommunalwahl am 14. September 2025 durchgeführt und bietet allen Mülheimerinnen und Mülheimern mit internationaler Familiengeschichte eine wertvolle Gelegenheit, ihre Stimme einzubringen und aktiv die Zukunft unserer Stadt mitzugestalten.
Der Integrationsrat ist das Fachgremium zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in der Kommune. Er ist die einzige demokratisch legitimierte Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Mülheim an der Ruhr. Damit bietet er zahlreichen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die alleinige Möglichkeit der politischen Mitbestimmung durch Wahlen und die Mitarbeit in einem gewählten Gremium.
Am Sonntag, 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Mülheimer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Mülheimerinnen und Mülheimer, die am Wahltag
- nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.
Darüber hinaus müssen sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 29. August 2025 in Mülheim an der Ruhr ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen bzw. Ausländer
- auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
- die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind.
Der Landesintegrationsrat hat Informationen zu den Wahlen zur Verfügung gestellt. Auf einer eigenen Homepage sind alle Fragen und Antworten rund um die Wahl zusammengestellt. Zudem wurde eine Facebook-Seite zur Wahl eingerichtet.