Am 5. Mai 2025 fand im Historischen Rathaus eine Informationsveranstaltung zur bevorstehenden Integrationsratswahl (14. September 2025) statt. Zahlreiche Interessierte mit internationaler Familiengeschichte, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien nahmen an der Veranstaltung teil, um sich über die Wahl und die Möglichkeiten der kommunalpolitischen Teilhabe zu informieren.

Teilnehmer der Informationsveranstaltung zur Integrationsratswahl am 14. September 2025 im Historischen Rathaus mit Stadtdirektor David A. Lüngen, Geschäftsführerin des Integrationsrates, Sekine Günes, und Dirk Klever, Rats- und Rechtsamt
© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr
Informationsveranstaltung zur Integrationsratswahl am 14. September 2025

Die Veranstaltung wurde von Stadtdirektor David A. Lüngen eröffnet, der die Anwesenden herzlich begrüßte und die Bedeutung der bevorstehenden Wahl hervorhob. Im Anschluss daran präsentierte Sekine Günes, Geschäftsführerin des Integrationsrates, einen Vortrag zu den Aufgaben und Inhalten des Integrationsrates. Danach erläuterte Dirk Klever vom Rats- und Rechtsamt die Details zur Integrationsratswahl am 14. September 2025.

Nach den Vorträgen hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen und in eine offene Diskussion einzutreten. Stadtdirektor Lüngen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Rats- und Rechtsamtes standen bereit, um auf die Anliegen der Anwesenden einzugehen und weitere Informationen zu bieten.

Die Wahl des Integrationsrates wird gemeinsam mit der Kommunalwahl am 14. September 2025 durchgeführt und bietet allen Mülheimerinnen und Mülheimern mit internationaler Familiengeschichte eine wertvolle Gelegenheit, ihre Stimme einzubringen und aktiv die Zukunft unserer Stadt mitzugestalten.

 
Integrationsratswahl 2025

Am Sonntag, 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Mülheimer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Mülheimerinnen und Mülheimer, die am Wahltag

  • nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.

Darüber hinaus müssen sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 29. August 2025 in Mülheim an der Ruhr ihre Hauptwohnung haben.

 

Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen bzw. Ausländer

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind.

 

Die PowerPoint-Präsentationen der Informationsveranstaltung finden Sie hier zum Download. 

Downloads

Präsentation Einführung Integrationsrat
Präsentation Wahl des Integrationsrates