Ein Stethoskop liegt auf einem medizinischen Dokument. Daneben liegt ein weißer Kugelschreiber.
© art159 | Canva

Auf der Basis der gesetzlichen Vorgabe durch das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen wird durch den Stadtärztlichen Dienst des Amtes für Gesundheit und Hygiene eine Leichenschau durchgeführt.

Diese zweite amtsärztliche Leichenschau ist erforderlich bei:

  • Einäscherung von Verstorbenen oder
  • Bestattungen von Verstorbenen außerhalb Nordrhein-Westfalens

Sie wird für in Mülheim Verstorbene durchgeführt.

Die Leichenschau wird nach vorheriger Terminabsprache und Vorlage der notwendigen Unterlagen durchgeführt. Die Terminabsprache ist während der Sprechzeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr möglich.

Die Begutachtung ist kostenpflichtig.