Innenansicht eines Atelierraums im Schloß Styrum
© Kunstmuseum
Innenansicht eines Atelierraums im Schloß Styrum

Der Kulturbetrieb Mülheim schreibt fünf Künstler*innenateliers im Schloß Styrum ("Künstleretage") zur Nutzung ab 1. April 2026 aus. Die Ateliers werden für vier Jahre vergeben. Die Verlängerung der Nutzungsdauer ist grundsätzlich möglich.

Folgende Kriterien für die Vergabe der zwischen 26 und 44 Quadratmeter großen Ateliers hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 beschlossen:
Die Ateliers im Schloß Styrum sollen in der Regel an bildende Künstler*innen, die durch Leben oder Werk mit Mülheim an der Ruhr eng verbunden sind, vergeben werden.

Bei der Vergabe der Ateliers sollen vorrangig Künstler*innen berücksichtigt werden, die ihre künstlerische Tätigkeit als ihren Hauptberuf ausüben oder sie dazu entwickeln wollen.

Über die Vergabe entscheidet die Kulturverwaltung im Benehmen mit der Arbeits- und Ausstellungsgemeinschaft Mülheimer Künstlerinnen und Künstler.

Die fünf Ateliers im Schloß Styrum werden den Künstler*innen zu einer Betriebskostenpauschale von 5,20 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung gestellt. In der Pauschale sind sämtliche Betriebskosten enthalten. Für die Reinigung und Unterhaltung der genutzten Räume sorgen die Nutzer*innen selbst.

Als Gegenleistung für die Nutzung haben sich die Kunstschaffenden zu verpflichten, an mindestens einem Wochenende im Jahr das Atelier öffentlich zugängig zu machen (Familienfest Aquarius, Tag der offenen Ateliers).

Zwischen dem Kulturbetrieb und den Ateliernutzer*innen ist eine Nutzungsvereinbarung zu schließen, die diese Punkte regelt.

Interessent*innen senden ihre Bewerbung bis zum 15. März 2026 unter Beifügung eines Lebenslaufes sowie einer kurzen Darstellung ihrer künstlerischen Tätigkeit an den unten stehenden Kontakt.