© Walter Schernstein | Stadt Mülheim an der Ruhr

Ihre Entscheidung für Freiheit und Klarheit

Das Aschestreufeld auf dem Hauptfriedhof zeichnet sich durch seine offene Gestaltung und die vollständige Entlastung der Angehörigen aus:

  • Sorgenfreie Pflege: Um das harmonische Erscheinungsbild der Anlage müssen Sie sich nicht sorgen – die Pflege der Rasenfläche wird professionell und dauerhaft von der Friedhofsverwaltung übernommen.
  • Gemeinsam Abschied nehmen: Angehörige haben die Möglichkeit, bei der Verstreuung der Asche anwesend zu sein und so ganz persönlich Abschied zu nehmen
  • Ein Ort für Blumenschmuck: Es besteht die Möglichkeit, auf einer dafür vorgesehenen Fläche Kranz- und Blumenschmuck abzulegen.

Ein Denkmal für alle – Erinnerung ohne Nennung von Namen

Die Anlage ist bewusst als Ort der allgemeinen Erinnerung gestaltet. Sie bietet Ihnen den größtmöglichen Freiraum, ist jedoch auch an klare Vorgaben gebunden:

  • Anonymität: Auf dem zentralen Gedenkstein werden die Namen der Verstorbenen nicht angebracht
  • Gedenkstein mit Geschichte: Der Gedenkstein selbst war ursprünglich Teil eines historischen Grabmals und wurde umfunktioniert, um der Vergänglichkeit und dem Wandel auf dem Friedhof Ausdruck zu verleihen.

Vorsorge: Eine bewusste Entscheidung zu Lebzeiten

  • Schriftliche Verfügung: Die Verstreuung muss zu Lebzeiten von der verstorbenen Person schriftlich verfügt und festgehalten werden.
  • Entlastung: Durch die frühzeitige Festlegung werden Ihre Angehörigen von schweren Entscheidungen entlastet und Ihre Wünsche eindeutig abgesichert.

Wichtig zu wissen: Bei dieser Bestattungsart gibt es keinen individuellen Grabschmuck direkt auf der Rasenfläche. Dauerhafter Grabschmuck ist nicht erlaubt, um den natürlichen Charakter des Grabfeldes zu bewahren.

Gebühren für Inanspruchnahme des Aschestreufelds und Ascheverstreuung

1.170 Euro + 162 Euro = 1.332 Euro