Grundeigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte wird auf Antrag Akteneinsicht in die objektsbezogenen Akten der Unteren Bauaufsichtsbehörde gewährt.

Die Einsicht durch Bevollmächtigte kann in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung oder Vollmacht der Grundeigentümer*innen gewährt werden.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Online-Terminvergabe Akteneinsicht

Gebühren:

Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Anzahl der Bauakten. 

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Antrag auf Einsicht in Hausakten der Bauaufsicht der Stadt Mülheim an der Ruhr nach den Bestimmungen der Informationsfreiheitsgesetzes
© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

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