Informationen zum Haushalt der Stadt Mülheim an der Ruhr
Zur Ratssitzung am 18. Februar 2010 wurde der Haushalt 2010 in die politische Beratung eingebracht. Es wurde sodann in der Ratssitzung am 27. Mai 2010 politisch die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2010 und 2011 beschlossen. Der entsprechend geänderte Haushaltsplanentwurf wurde von der Verwaltung zur Ratssitzung am 8. Juli 2010 vorgelegt und in den jeweiligen Fachausschüssen politisch beraten. Das abschließende Ratsvotum über den Doppelhaushalt 2010/2011 erfolgte in der Sitzung 7. Oktober 2010.
Die Haushaltssatzung wurde der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt, eine Genehmigung wurde nicht erteilt. Bis zum Inkrafttreten der nächsten Haushaltssatzung gelten somit die Vorschriften des § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW - "Nothaushaltsrecht"). Dies bedeutet, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Da bei der Aufstellung der Investitionsprogramme bereits die Regularien für HSK-Kommunen (HSK steht für Haushaltsicherungskonzept) gemäß Leitfaden des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 6. März 2009 berücksichtigt wurden (unter anderem 2/3-Regelung, Vorlage von Prioritätenlisten), hat die Bezirksregierung die Kreditaufnahmen in Höhe der beantragten Beträge genehmigt. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen kann daher wie geplant vorgenommen werden.
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, die Etatreden der Oberbürgermeisterin und des Stadtkämmerers anlässlich der Etateinbringung des Haushalts 2010 in den Rat der Stadt am 18. Februar 2010, die am 7. Oktober 2010 beschlossenen Haushalts-Eckdaten, die Haushaltsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. März 2010 sowie weitere im folgenden Text näher erläuterten Dokumente als Datei herunterzuladen.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen, § 3), Festsetzungen zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), Festsetzungen zum Erlass einer Nachtragssatzung (§ 7) und deren Einschränkung (§ 8), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 9), zum Stellenplan des Haushaltsjahres (§ 10) und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 11).
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich:
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW).
Nachdem der Haushalt der Jahre 2008 und 2009 (fiktiv) ausgeglichen geplant wurde, gelingt es mit dem NKH (Neuer kommunaler Haushalt) 2010/2011 nicht mehr, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Durch die negativen Ergebnisse der Jahre 2008 und 2009 ist die Ausgleichsrücklage aufgebraucht. Mit dem Haushalt 2010/2011 ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Das Investitionsprogramm enthält die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens sind dem Haushaltsplan Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben beizufügen (§ 1 Absatz 1, Ziffer 10 der Gemeindehaushaltsverordnung NW).