Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuerwert jedes Grundstücks, den das Finanzamt festsetzt. Aus dem Grundsteuerwert berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag, der als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Änderungen der Berechnungsgrundlage erfolgen durch das Finanzamt; eine Anpassung durch die Stadtverwaltung ist nicht möglich. 

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Mülheim an der Ruhr, Wilhelmstraße 7, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208 / 3001-1959

Hebesatz

Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz.

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 

  • ab 2013: 265 %

Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke)

  • ab 2019: 890 % 
  • ab 2026: noch nicht beschlossen

Zahlungsangelegenheiten

Die Grundsteuer wird jährlich festgesetzt und viermal fällig (am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Auf Antrag kann die Zahlung am 1. Juli in einer Jahressumme erfolgen. Der Antrag muss aber spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zum Lastschriftverfahren

Bei weiteren Fragen zu Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an:

Nachnamen: A bis D
Telefon: 0208 / 455-2445, Raum B 256, Frau Börchers

Nachnamen E bis Kap
Telefon: 0208 / 455-2125, Raum B 256, Herr Schlottmann

Nachnamen Kar bis N
Telefon: 0208 / 455-2128, Raum B 255, Frau Dinkelbach

Nachnamen O bis Scho
Telefon: 0208 / 455-2128, Raum B 255, Frau Hartung

Nachnamen Schr bis Z
Telefon: 0208 / 455-2126, Raum B 252, Frau Broeker

Beachten Sie die gesonderten Informationen für Verkäuferinnen und Verkäufer einer Immobilie.

Es kann nach den §§ 32 bis 35 Grundsteuergesetz (GrStG) ein Anspruch auf Grundsteuererlass bestehen. Hier können Sie sich über die Erlassvoraussetzungen für allgemeine Immobilien und Denkmäler informieren.

Kontakt

Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt 24 - Fachbereich Finanzen
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
 

  • Straßennamen A  bis D, R bis U, W, X, Y
    Telefon: 0208 / 455-2037, Raum B 204, Frau Polatkan
     
  • Straßennamen E bis K, Z
    Telefon: 0208 / 455-2034, Raum B 201, Herr Paulsen
     
  • Straßennamen L bis Q, V
    Telefon: 0208 / 455-2036, Raum B 201, Frau Schöpper-Hamacher

Öffnungszeiten

Montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie nachmittags nach Terminvereinbarung.

Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

Downloads

SEPA Lastschriftmandat

Weitere Themen

© Referat I - Onlineteam | Canva

Im Falle einer Grundstücksveräußerung sind einige Angelegenheiten zu beachten.
Hier können Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie relevante Informationen erhalten.

© Referat I - Onlineteam | Canva

Wenn Sie in Mülheim an der Ruhr ein Grundstück erworben haben, können Sie sich mit den hier angegebenen Vordrucken der Stadt gegenüber zur Übernahme der Grundsteuern verpflichten.

© Referat I - Onlineteam | Canva

Immobilienbesitzer können bei Mietausfällen eine teilweise Erstattung der Grundsteuer beantragen.
Hier erfahren Sie alles was Sie dazu wissen müssen!

© Referat I - Onlineteam | Canva

Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen.
Hier erfahren Sie alle Informationen zur den Voraussetzungen!