Satzung vom 22. November 2021 über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr im Haushaltsjahr 2022 (Hebesatzsatzung 2022). Aufgrund des Doppelhaushaltes für die Jahre 2022/2023 wurde für die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern für 2023 keine gesonderte Hebesatzsatzung erlassen, sondern die Steuersätze wurden mit § 6 der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 vom 11.11.2021 wie folgt festgesetzt.