Wir bieten Ihnen Vorpraktika an, die zur Zulassung an Hochschulen oder Berufskollegs erforderlich sind. Diese unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Sie erhalten für das Vorpraktikum kein Entgelt. Wir übernehmen für Sie jedoch - zusätzlich zum Arbeitgeberinnenbeitrag - Ihren Arbeitnehmer*innenbeitrag zur Sozialversicherung.

Angeboten werden die Vorpraktika in städtischen Kindergärten und beim Kommunalen Sozialen Dienst (Sozialamt). 

Ihre Bewerbung können Sie gerne per E-Mail einreichen.