© Robert Kneschke - Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Pflichtpraktikum 

für Schüler*innen eines Berufskollegs

Pflichtpraktikum für Schüler*innen eines Berufskollegs

Im Rahmen bestimmter Bildungsgänge am Berufskolleg ist ein mehrwöchiges Praktikum vorgeschrieben. Dieses kannst du bei uns absolvieren. 

 

Wir bieten an:

  • Fachoberschulpraktikum (FOS-11)
    Vorgeschriebenes halbjähriges beziehungsweise einjähriges Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule nach Anlage 1 der Praktikums-Ausbildungsordnung in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen.
    Das Fachoberschulpraktikum absolvierst du in einer städtischen Kindertageseinrichtung oder einem Jugendzentrum.
  • Blockpraktikum
    Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung am Berufskolleg. 
    Das Blockpraktikum absolvierst du in einer städtischen Kindertageseinrichtung, einer Grundschule oder einem Jugendzentrum. 

 

So bewirbst du dich:

Nimm telefonisch mit der Leitung der von dir gewünschten Einsatzstelle Kontakt auf und frage, ob du dort dein Praktikum absolvieren kannst.

 

Diese Unterlagen brauchen wir von dir:

  • Bewerbungsanschreiben mit Angabe zum gewünschten Praktikumszeitraum
  • Lebenslauf
  • Nachweis darüber, dass du ein Pflichtpraktikum absolvieren musst (sogenannte Pflichtpraktikumsauflage)

 

Das bekommst du von uns:

  • Antrag zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses bei einer Behörde (Belegart OE)
  • Vordruck für die ärztliche Bescheinigung

 

Wichtige Hinweise:

In unseren Einsatzstellen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zwingend erforderlich. Dieses erhältst du mit Antrag bei dem Bürgeramt deines Wohnortes oder online. 

Wenn du in einer städtischen Tageseinrichtungen, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen eingesetzt wirst, musst du außerdem aufgrund des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes eine ärztliche Bescheinigung über deine bestehende Masernimmunität vorlegen. Eine Kopie des Impfpasses ist nicht ausreichend.

Zusätzlich muss aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgehen, dass du frei von ansteckenden Krankheiten (Windpocken, Mumps, Keuchhusten, Röteln, Zytomegalie, Ringelröteln, Hepatitis A und B) im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bist. Nur mit einer ärztlichen Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, ist die Durchführung des Praktikums möglich. Die Kosten für die Ausstellung des Nachweises, der Untersuchungen oder gegebenenfalls erforderliche Nachimpfungen trägst du selbst.

 

error

Die Stadt Mülheim an der Ruhr fördert aktiv die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf. Wir wünschen uns, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt unserer Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion beziehungsweise Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Ebenso sind Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen erwünscht.