Wahlberechtigte ausländische Staatsangehörige (ab 16 Jahre), die in der Zeit vom 4. August bis 12. September 2025 innerhalb des Stadtgebietes umziehen oder sich mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr bei der Ausländerbehörde (Ordnungsamt, Leineweberstraße 18-20) anmelden, finden hier die notwendigen Informationen zur Ausübung des Wahlrechts.

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Auswirkung von Umzügen, Fortzügen und Zuzügen auf das Wählerverzeichnis der Integrationsratswahl am 14.09.2025