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Um einen Jagdschein zu verlängern, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung.
    Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus!
  • Eventuell ein Passbild, wenn der Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann.

Sollten Sie zum ersten Mal einen Jagdschein lösen, wird zusätzlich das Prüfungszeugnis benötigt.

Gebühren:

Die Gebühr für die Verlängerung beziehungsweise Ausstellung des Jagdscheines beträgt zurzeit

  • für ein Jahr 45 Euro,
  • für zwei Jahre 60 Euro und
  • für drei Jahre 75 Euro

und ist in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

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Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Verlängerung oder Neuausstellung des Jagdscheines!

Der Jagdschein kann erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt, beziehungsweise verlängert werden!

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Antrag auf Jagdschein Erteilung/Verlängerung