Um einen Jagdschein zu verlängern, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Bescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung.
Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus! - Eventuell ein Passbild, wenn der Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann.
Sollten Sie zum ersten Mal einen Jagdschein lösen, wird zusätzlich das Prüfungszeugnis benötigt.
Gebühren:
Die Gebühr für die Verlängerung beziehungsweise Ausstellung des Jagdscheines beträgt zurzeit
- für ein Jahr 45 Euro,
- für zwei Jahre 60 Euro und
- für drei Jahre 75 Euro
und ist in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Verlängerung oder Neuausstellung des Jagdscheines!
Der Jagdschein kann erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt, beziehungsweise verlängert werden!