Um die Jagd auszuüben und einen Jagdschein erlangen zu können, muss zuerst die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt werden. Hierfür ist die Teilnahme an einem Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Prüfung besteht aus drei Abschnitten. Dem schriftlichen Teil folgt das jagdliche Schießen und im Anschluss daran der praktische und mündliche Teil.
Die Prüfung hierzu findet einmal jährlich statt und wird vom Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr abgenommen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Mindestalter 15 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.
Diesem Antrag sind beizufügen:
- Ein Führungszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate sein darf,
- Ein Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
Vorbereitungskurse für die Teilnahme an der Jägerprüfung können bei der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr unter der Telefonnummer 0208 / 487194 erfragt werden.