Neben der hiesigen Polizei hat auch die Ordnungsbehörde im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Aufgabe, Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der beauftragten Firma sichergestellt und können dort von den Halter*innen oder Fahrer*innen des Fahrzeugs unter Vorlage des Fahrzeugscheines und des Personalausweises abgeholt werden.
Die Einsatzleitstelle der hiesigen Polizei wird über jede Versetzung beziehungsweise Abschleppmaßnahme informiert, so dass sich die Halter*innen oder Fahrer*innen dort unter der Rufnummer 0201 / 829-0 nach dem Verbleib des Fahrzeugs erkundigen können.
Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die den Fahrzeughaltenden auferlegt werden. Es werden die Kosten des beauftragten Abschleppunternehmens sowie die entstandenen Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Außerdem geht eine schriftliche Verwarnung mit einem Anhörungsbogen, ein sogenanntes "Knöllchen", raus.
Ihre Ansprechpartner*innen erreichen Sie in unserer Leitstelle per E-Mail.