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Laut der UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Selbstständig zu wohnen, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Niemand ist verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. 

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Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts haben die Kreise und kreisfreien Städte übernommen. Welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen.

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Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Hilfen und können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur barrierefreien Gestaltung ihrer Wohnungen beantragen. 

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Immer häufiger schließen sich Menschen zusammen, die in ähnlichen Lebenssituationen stehen oder von vergleichbaren Beeinträchtigungen betroffen sind. Ziel ist die gemeinsame Bewältigung krankheitsbezogener, persönlicher oder sozialer Belastung.

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Die AGB ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die in der Behindertenarbeit und Selbsthilfe tätig sind.

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Mit dem "Grad der Behinderung - GdB" wird die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

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Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und den daraus resultierenden Gesetzen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel ist die Stärkung der gleichberechti

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