Laut der UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Selbstständig zu wohnen, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Niemand ist verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.
Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts haben die Kreise und kreisfreien Städte übernommen. Welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Hilfen und können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur barrierefreien Gestaltung ihrer Wohnungen beantragen.
Immer häufiger schließen sich Menschen zusammen, die in ähnlichen Lebenssituationen stehen oder von vergleichbaren Beeinträchtigungen betroffen sind. Ziel ist die gemeinsame Bewältigung krankheitsbezogener, persönlicher oder sozialer Belastung.
Die AGB ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die in der Behindertenarbeit und Selbsthilfe tätig sind.
Mit dem "Grad der Behinderung - GdB" wird die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.
Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und den daraus resultierenden Gesetzen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel ist die Stärkung der gleichberechti
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.