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Immer häufiger schließen sich Menschen zusammen, die in ähnlichen Lebenssituationen stehen oder von vergleichbaren Beeinträchtigungen betroffen sind. Ziel ist die gemeinsame Bewältigung krankheitsbezogener, persönlicher oder sozialer Belastung.

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Die AGB ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die in der Behindertenarbeit und Selbsthilfe tätig sind.

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Mit dem "Grad der Behinderung - GdB" wird die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

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Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und den daraus resultierenden Gesetzen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel ist die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung.

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Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.