Eine Frau steht mit ausgestreckten Armen, mit dem Rücken zur Kamera, in der Natur.
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Gute und saubere Luft ist eine wesentliche Voraussetzung für die menschliche Gesundheit. Saubere Luft zu bewahren beziehungsweise zu schaffen, ist das erklärte Ziel einer aktiven Luftreinhaltung. Durch eine systematische Luftreinhaltepolitik in den vergangenen Jahrzehnten konnte die Luftqualität wesentlich verbessert werden.

Hohe Konzentrationen von Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Luft gefährden die Gesundheit der Menschen. Dauerhafte und hohe Belastungen haben gravierende gesundheitliche Folgen und lassen das Sterblichkeitsrisiko deutlich ansteigen.

In NRW wird die Luftqualität durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) über ein dichtes Netz von Messstationen systematisch überwacht.

In den meisten Städten Nordrhein-Westfalens werden die Grenzwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid der EU mittlerweile eingehalten - so auch im Ruhrgebiet. Damit dies erreicht werden konnte, haben die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aufgestellt. Für die Mülheimer Bürger*innen sind hier insbesondere die Abgrenzung und Regelungen der Umweltzone Ruhrgebiet von Bedeutung.

Für Mülheim gilt seit 2011 der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet West, in dem eine Vielzahl an Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung definiert sind.

Im weitgefächerten Themenbereich Luftreinhaltung gibt es viele Aufgaben. Informieren Sie sich unter den weiterführenden Links unter anderem über die Zuständigkeiten in NRW.

Weitergehende Informationen zum Themenbereich Luftqualität/Luftreinhaltung, finden Sie auf den folgenden externen Internetseiten:

  • Umweltministerium NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • LANUV, Thema Luft, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  • LANUV, Thema Umweltmedizin, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

     

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