Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten einer Erd- oder einer Feuerbestattung.

Erdbeisetzungen müssen spätestens nach 10 Tagen nach Eintritt des Sterbefalls erfolgen, jedoch frühestens nach 48 Stunden. Das sieht das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen so vor. Ausnahmen sind nach Genehmigung durch das Ordnungsamt möglich, wenn wichtige Gründe dafür sprechen.

Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Aus religiösen Gründen ist aber auch eine Beisetzung in einem Leichentuch möglich.

Bei einer Feuerbestattung ist der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert worden, die Asche wird dann in einer Urne entweder in der Erde oder in einer Urnenammer beigesetzt.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen über alle Grabarten, die auf den verschiedenen Friedhöfen in Mülheim an der Ruhr verfügbar sind.

Wenn die Wahl auf eine Beisetzung außerhalb der Friedhöfe in Mülheim fällt, stehen auf allen acht aktiven Friedhöfen Trauerhallen zur Verfügung, in denen von den Verstorbenen Abschied genommen werden kann. Dies ist sowohl mit einer Trauerfeier am Sarg, als auch an der Urne möglich.

Für Beisetzungen auf einem der städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr fallen Gebühren an. Diese gliedern sich nach Nutzungsgebühren für die Grabstätten je nach Grabart, Gebühren für die Durchführung der Beisetzung, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die Nutzung von Bestattungseinrichtungen und sonstige in Anspruch genommene Nebenleistungen.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Aufstellung der Kosten, dass neben den friedhofsbezogenen Gebühren weitere Kosten, unter anderem für Bestattungsinstitute, Steinmetzbetriebe sowie Friedhofsgärtnereien entstehen können.

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Formular Anmeldung einer Beisetzung

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© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

Vom Ordnungsamt veranlasste Beisetzungen.