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Großtagespflegestellen (GTP) sind Kindertagespflegestellen, in denen sich zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen (KTPP) mit gültiger Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII zusammenschließen können. Die Betreuung kann außerhalb des eigenen Haushalts  in geeigneten anderen Räumen stattfinden. Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens neun Betreuungsverträge abgeschlossen werden.

Jedes Kind ist verbindlich und pädagogisch einer Tagespflegeperson zuzuordnen.

Es sind die Informationen zur Gründung eines KTP Nestes zu beachten. 

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Informationen zur Gründung eines Kindertagespflegenestes/Großtagespflege