Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnraumförderung zu erlangen?

Stand: 1. Januar 2025

Zahl der zum Haushalt rechnenden PersonenEinkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von WohnraumBruttoeinkommen
1 Alleinstehend23.540,00 Euro38.011,00 Euro
2 Personen28.350,00 Euro51.577,00 Euro
Alleinerziehend mit einem Kind29.210,00 Euro53.121,00 Euro
3 Personen (mit einem Kind)35.720,00 Euro57.074,00 Euro
4 Personen (mit zwei Kindern)43.130,00 Euro68.621,00 Euro
5 Personen (mit drei Kindern50.520,00 Euro80.168,00 Euro

In Einzelfällen können die Beträge variieren. Unter bestimmten Voraussetzungen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei Zwei-Personen Haushalte, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, bei Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit, bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen).

Wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf vom Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-)Wohnberechtigungsschein erteilt werden.