Verfahrenslotsin
Die Suche nach einer passenden Hilfe gestaltet sich für viele junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung, die einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben, oftmals als schwierig. Das Hilfesystem der unterschiedlichen Leistungsträger der Eingliederungshilfe ist sehr unübersichtlich. Die Verfahrenslotsin soll diesen Personen gem. § 10 b SGB VIII eine Orientierung geben und sie durch den Prozess begleiten. Eine Entscheidung über die jeweilige Hilfe obliegt jedoch den Eingliederungshilfeträgern.
Das Begleitungs- und Unterstützungsangebot der Verfahrenslotsen ist freiwillig, kostenlos und wird unter Wahrung der Schweigepflicht durchgeführt. Das Angebot richtet sich an die jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung selbst und deren Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte.
Beratungstermine (immer nach vorheriger Terminabsprache) können sowohl am Standort des Kommunalen Sozialen Dienstes in der Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, im Rahmen von Hausbesuchen und/oder auch in digitaler Form, wahrgenommen werden.
Zu den Angeboten der Verfahrenslotsin gehören:
- Die Beratung bei Anträgen der Eingliederungshilfe
- Die Begleitung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung zu Terminen, Planverfahren und Antragstellungen als Vertrauensperson
- Die weitere Begleitung auch nach der Installation einer Hilfe
- Die Unterstützung bei Gesprächen mit anderen Leistungsträgern bzgl. Leistungen der Eingliederungshilfe und beim Übergang zu Leistungen anderer Rehabilitationsträger
Wer kann sich beraten lassen?
- Alle jungen Menschen (von 0 bis 27 Jahre) mit Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe (gemäß SGB IX bzw. SGB VIII) und deren Familien
- Erziehungs- und Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormünder, Ergänzungspfleger/innen)
- Mütter und Väter unabhängig vom sorgerechtlichen Status
- Pflegeeltern und Personen mit Erziehungsvollmacht (z.B. Betreuungspersonen in stationären Einrichtungen)
- Junge Volljährige (auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung)
- Beratung rund um Erstanträge, auch nach dem 21. Lebensjahr
Hilfreiche Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen können Sie, falls sie vorhanden sind und Sie diese offenlegen möchten, zum Termin mitbringen. Dies kann sehr hilfreich sein, um den Anspruch auf Eingliederungshilfe richtig einschätzen zu können.
- (Fach-) Arztberichte mit ggf. vorliegenden Diagnosen
- KiTa- oder Schulberichte, Zeugnisse
- ggf. psychologische Gutachten
- ggf. Trägerberichte, Hilfepläne o.ä.
- Kontaktdaten von weiteren Personen im Hilfenetzwerk
Ihre Verfahrenslotsin in Mülheim an der Ruhr ist Myriam Graf