Ein Vermittlungsgutschein, offiziell Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), ist eine finanzielle Förderung des Jobcenters für Arbeitsuchende. Er ermöglicht es Ihnen, kostenfrei eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Wenn durch die Vermittlung eine Arbeitsstelle gefunden wird, die die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt das Jobcenter Mülheim an der Ruhr die Kosten für die Vermittlung. Die Leistung wird unmittelbar an die private Arbeitsvermittlung gezahlt. Ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht allerdings nicht. 

Der Vermittlungsgutschein ist vorab bei Ihrer Ansprechperson im Casemanagement zu beantragen und ist nach Ausstellung in der Regel drei Monate gültig. Hier erhalten Sie auch nähere Informationen zu diesem Thema.