Die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass im Januar 2026 keine Grundsteuerbescheide versandt werden. Da der Rat der Stadt erst in der Ratssitzung am 12. März über Hebesätze in der Grundsteuer B entscheiden wird, erhalten Eigentümer ihre Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr voraussichtlich erst Mitte April. 

Es wird darauf hingewiesen, dass dadurch am 15. Februar keine Abbuchung der Grundsteuer B erfolgt. Die Beträge für das erste Quartal werden zusammen mit der Grundsteuerfälligkeit des zweiten Quartals am 15. Mai fällig.