Gutachteneinsicht

 

Grundeigntümer*innen oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag Einsicht in die, der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden, grundstücksbezogenen Gutachten gewährt. Eine Einsicht durch Bevollmächtigte erfolgt in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin.

Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf Gutachteneinsicht.


Gebühren

Die Gutachteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

 

Akteneinsicht

 

Grundeigntümer*innen oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag Einsicht in die, der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden, grundstücksbezogenen Akten gewährt. Eine Einsicht durch Bevollmächtigte erfolgt in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin.

Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf Akteneinsicht.


Gebühren

Die Gutachteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

 

© AndreyPopov von Getty - Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Auskunft aus dem Altlastenkataster über mögliche Schadstoffbelastungen des Bodens.

© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über Grundwassermessstellen in Mülheim an der Ruhr, in dem zum Beispiel Grundwasserstände registriert sind.

© ADragan von Getty - Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

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