Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Altlastenkataster, in das die Erkenntnisse über Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sowie die Ergebnisse aus Boden- und Grundwasseruntersuchungen aufgenommen werden.

Grundeigentümer*innen oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag hierzu schriftlich Auskunft erteilt. Die Auskunft an die Bevollmächtigten erfolgt in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Grundeigentümer*innen.

Bitte nutzen Sie das Onlineformular zum Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.


Gebühren

Die Altlastenauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkuliert und können zwischen 50,- und 500,- Euro betragen.
Eine einfache Auskunft ist kostenfrei.