Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des BauGB durch förmliche Planung vorzubereiten.
Bauleitpläne im Sinne des BauGB sin der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan (für das gesamte Gemeindegebiet) und die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne für einzelne Teilflächen.
Das BauGB legt fest, dass ein Bauleitplan in mehreren Schritten erarbeitet wird. Dabei werden die Planungen nach und nach weiterentwickelt und den politischen Gremien (u.a. dem Planungsausschuss) zur Entscheidung vorgelegt.
Die gefassten Beschlüsse werden veröffentlicht, damit alle Bürgerinnen und Bürger informiert sind.
Außerdem haben sie die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen, Fragen zu stellen und Vorschläge zu machen. Diese Rückmeldungen werden geprüft und können in die weitere Planung einfließen.