Das Büro des Oberbürgermeisters bearbeitet die Anregungen für die Verleihung städtischer Orden (Ehrenring und Ehrenspange) und Ehrenzeichen.

Diese Anregungen können von Einzelpersonen, aber auch von Vereinen und Verbänden an den Oberbürgermeister gerichtet werden.

Verleihung des Ehrenrings der Stadt Mülheim an der Ruhr durch Oberbürgermeister Marc Buchholz an Eva-Maria Wald-Striedelmeyer.
© Walter Schernstein | Online Redaktion; Referat I
Verleihung des Ehrenrings der Stadt Mülheim an der Ruhr durch Oberbürgermeister Marc Buchholz an Eva-Maria Wald-Striedelmeyer.

Der Ehrenring der Stadt Mülheim an der Ruhr wird für herausragende Verdienste um die Stadt verliehen. Die Ehrenspange der Stadt Mülheim an der Ruhr wird für ein außergewöhnliches Engagement im Dienste der in ihr lebenden Menschen verliehen.

Ebenso werden im Büro des Oberbürgermeisters die Anregungen für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts bearbeitet. Das Ehrenbürgerrecht kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, verleihen. Der Beschluss über die Verleihung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.

Bei städtischen Auszeichnungen werden die eingegangenen Anregungen der Vorschlagskommission für Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Mülheim an der Ruhr vorgelegt, die ihre Vorschläge dann dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegt.
Wenn es zu einer Verleihung kommt, so wird dieser Empfang der Stadt vom Büro des Oberbürgermeisters vorbereitet.

Ordensanregungen für andere Verdienstorden(z.B. Bundesverdienstkreuz) nimmt die Staatskanzlei in Düsseldorf oder die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes in Berlin entgegen. Das Büro des Oberbürgermeisters wird dann von dort um eine Stellungnahme gebeten.

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Blick auf den Rathausturm der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Der Ehrenring der Stadt Mülheim an der Ruhr wird für herausragende Verdienste um die Stadt verliehen.

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Blick auf den Rathausturm der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Die Ehrenspange der Stadt Mülheim an der Ruhr wird für ein außergewöhnliches Engagement im Dienste der in ihr lebenden Menschen verliehen.

© Helena Grebe | Online Redaktion; Referat I

Ein Ehrenbürger ist eine Person, der eine Stadt oder Gemeinde als Anerkennung für besondere Verdienste oder Leistungen die Ehrenbürgerwürde verleiht. Diese Auszeichnung ist eine besondere Ehrung, die meist ohne politische oder finanzielle Pflichten verbunden ist.