
In der Stadt Mülheim an der Ruhr wird für die Schiedsamtsbezirke 7 (Styrum) und 8 (Speldorf) jeweils eine neue Schiedsperson gesucht. Wer möglichst in den genannten Bezirken wohnt, zwischen 25 und 75 Jahre alt ist und Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes hat, kann sich dafür bewerben. Das ist bis zum 2. Oktober 2025 schriftlich beim Oberbürgermeister über folgende Adresse möglich: Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbung sollte folgendes enthalten:
- Name, Vorname (gegebenenfalls den Geburtsnamen)
- Anschrift
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Angaben zum Beruf
Bewerber*innen sollten außerdem kurz beschreiben, welche Erfahrungen und/oder persönlichen Eigenschaften sie für die Ausübung des Schiedsamtes mitbringen.
Wer das Auswahlverfahren erfolgreich abschließt, muss ein Führungszeugnis vorlegen. Erst dann ist die Wahl zur Schiedsperson durch die zuständige Bezirksvertretung möglich.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehören die gütliche Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und die Abwendung von Strafverfahren in den gesetzlich bestimmten Fällen. Oft geht es dabei um Nachbarstreitigkeiten oder Fälle von Beleidigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch. Der Gang zum Schiedsamt ersetzt ein Gerichtsverfahren oder eine Strafanzeige. Ziel ist es, den sich Streitenden den teuren und nervenaufreibenden Gang zum Gericht durch schlichtende Gespräche zu ersparen. Schiedsleute sind Vermittelnde zwischen den Fronten, bevor es zum Prozess kommt. Sie streben eine friedliche Aussöhnung an. Wenn dies gelingt, wird ein Vergleich geschlossen.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren tätig. Sie erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Vergütung, sondern einen Ersatz von Auslagen. Dieser beträgt zurzeit pauschal monatlich 45 Euro.
Nähere Informationen – insbesondere zum Zuschnitt der einzelnen Schiedsamtsbezirke – finden Sie hier.
Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informieren auch:
BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.,Postfach 10 04 52, 44704 Bochum
Internet: www.schiedsamt.de
Direktor des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr, Georgstraße 13, 45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: poststelle@ag-muelheim.nrw.de, Internet: www.ag-muelheim.nrw.de
Es besteht außerdem die Möglichkeit, beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nähere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung zu erhalten.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Rats- und Rechtsamt auch unter den Rufnummern 455-3001 und 455-3000 zur Verfügung.