
Sie wollen auf öffentlicher Fläche...
- einen Werbereiter oder Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen?
- mittels eines Plakates für Ihre Veranstaltung werben?
- durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen?
- vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außengastronomie errichten?
Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.