Sondernutzung
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Sie wollen auf öffentlicher Fläche...

  • einen Werbereiter oder Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen?
  • mittels eines Plakates für Ihre Veranstaltung werben?
  • durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen?
  • vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außengastronomie errichten?

Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.