© Walter Schernstein | Stadt Mülheim an der Ruhr

Pflege mit System – Das Urnengemeinschaftsgrab

Gemeinsam getragen

Diese Bestattungsform bietet eine gepflegte Ruhestätte ohne privaten Pflegeaufwand. Ein zentrales Grabmal und die fachgerechte Instandhaltung garantieren ein dauerhaft ordentliches Erscheinungsbild.

Ihre Entscheidung für Entlastung und Ästhetik

Das Urnengemeinschaftsgrab (UGG) zeichnet sich durch ein harmonisches Erscheinungsbild und eine klare Struktur aus:

  • Gemeinschaftsgrabmal: Jedes Gemeinschaftsgrab verfügt über ein zentrales Grabmal, das den Namen der Verstorbenen einen ehrenden Platz gibt.
  • Garantierte Pflege: Das Erscheinungsbild der Grabstätte bleibt über die gesamte Ruhezeit in einem gepflegten Zustand. Die fachgerechte Pflege der Anlage sowie die Instandhaltung des Grabmals werden durch örtliche Betriebe durchgeführt.
  • Verfügbarkeit: Wir bieten diese Grabart auf fast allen städtischen Friedhöfen an. Genaue Infos finden Sie in der Übersicht auf Seite XXX

Struktur und Beisetzung im Detail

  • Beisetzung der Reihe nach: In einem UGG finden insgesamt 16 Urnen ihren Platz. Die Belegung der Grabstellen erfolgt in der Reihenfolge der Bestattungsanmeldungen.
  • Ruhezeiten: Die Urnen haben eine Ruhezeit von 15 Jahren. So ist sichergestellt, dass der Ort über einen langen Zeitraum als Anlaufstelle für die Trauer dient.

Vorsorge durch professionelle Dauergrabpflege

Damit die Anlage dauerhaft ihr Erscheinungsbild behält, ist die Pflege an ein bewährtes System gekoppelt: Die gärtnerische Betreuung und die Errichtung des gemeinschaftlichen Grabmals werden über die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH sichergestellt. Hierfür wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Dieses Modell garantiert Ihnen und Ihren Angehörigen absolute Sicherheit: Die Pflege ist über die gesamte Ruhezeit hinweg finanziell abgesichert und durch örtliche Gärtnereien durchgeführt.

Wichtig zu wissen: Die Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim decken die Kosten für die Beisetzung sowie die Bereitstellung der Grabstelle für 15 Jahre ab. Durch den Abschluss des Vertrages zur Pflege entstehen weiter Kosten, die der Treuhandstelle zukommen.

Gebühren für Erwerb und Grabbereitung (Öffnen und Schließen)

1.017,00 € + 194,00 € = 1.211,00 € (zzgl. Pflegegebühren bei der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH)