Gegenstand des Bürgerentscheides am 6. Oktober 2019 war die folgende Fragestellung:
"Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?"

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mülheim an der Ruhr konnten über diese Frage mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen.

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müssen gemäß § 26 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mindestens 10 % der Abstimmungsberechtigten - das bedeutet in diesem Fall 13.128 Personen - die zur Entscheidung stehende Frage mit „Ja“ beantworten.

Dieses erforderliche Quorum wurde mit insgesamt 18.022 abgegebenen Ja-Stimmen erreicht.

Damit ist die Abstimmungsfrage im Sinne der Initiatoren des Bürgerentscheides entschieden worden, das heißt der Bürgerentscheid war erfolgreich.

Die wichtigsten Eckdaten des amtlichen Endergebnisses, das der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10. Oktober 2019 festgestellt hat, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Eine detailliertere Übersicht des Ergebnisses mit allen Abstimmungsbezirken sowie der Briefabstimmung ist als Datei zum Herunterladen beigefügt.

Abstimmungsberechtigte insgesamt131.272
Erforderliches Quorum (absolut)13.128
Abgegebene Stimmen27.352
Gültige Stimmen27.310
Ungültige Stimmen42
Gültige Ja-Stimmen18.022
Gültige Nein-Stimmen9.288

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Eine detaillierte Übersicht des Bürgerentscheid-Ergebnisses mit allen Abstimmungsbezirken sowie der Briefabstimmung