Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes sind für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im gesamten Mülheimer Stadtgebiet zuständig.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, wenn sich alle Personen im Stadtgebiet an geltende rechtliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) halten. Wird dagegen verstoßen, schreitet der Kommunale Ordnungsdienst ein. Hierbei kann ein Verwarn- oder Bußgeld, ein Platzverweis, eine Anordnung zur Gefahrenabwehr oder eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Das Mülheimer Ordnungsamt läuft mit Unterstützung der Polizei Streife im Mülheimer Stadtgebiet, um die Einhaltung der Coronaschutz-Maßnahmen zu kontrollieren. Auf dem Foto befinden sich zwei uniformierte Ordnungshüter, die entlang des Mülheimer Stadthafens in Richtung des StadtQuartiers Schlossstraße laufen.
© Sarah Sternol | Stadt Mülheim an der Ruhr

Zum Beispiel wird der Kommunale Ordnungsdienst tätig, wenn Passant*innen durch das Verhalten anderer massiv belästigt werden (aggressives Betteln, übermäßiger Alkoholkonsum), Feuerwehrzufahrten durch Inanspruchnahme öffentlicher Flächen zugestellt werden, Hundehalter*innen ihren Hund nicht an der Leine führen, unachtsam Müll weggeworfen wird, Vandalismus und mehr.
 

 Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe des Ordnungsamtes. Die häufigsten Beschwerden, die in der Leitstelle eingehen, beziehen sich auf Parkverstöße
© Tobias Grimm - Mülheim an der Ruhr | Stadt Mülheim an der Ruhr

Der KOD unterstützt zudem die städtischen Ämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies können Gaststättenkontrollen, die Rückführungen von abgelehnten Asylbewerber*innen, die Räumung von Problemimmobilien oder die Evakuierung bei Bombenfunden sein.

Um das Sicherheitsgefühl der Mülheimer Bürger*innen zu stärken, werden gemeinsame Streifen mit der Polizei durchgeführt. Eine zusätzliche, gemeinsame Dienststelle beider Behörden befindet sich in der Stadtwache, Am Rathaus 4.
 

Telefonisch können Sie die Leitstelle unter 0208 / 455-3275 zu folgenden Zeiten erreichen:

Winterzeit (November bis April)

Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr
Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr

Sommerzeit (Mai bis Oktober)
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 20.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr und 18.00 bis 02.00 Uhr
Samstag von 18.00 bis 02.00 Uhr

Außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes und in dringenden Notfällen können Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 erreichen.

Darüber hinaus können Sie Ihre schriftlichen Anfragen oder Hinweise gerne an die zentrale E-Mail-Adresse der Leitstelle richten: versenden
 

Die Ruhrpromenade ist eine Fußgängerzone, in der Radfahren gestattet ist. Radfahrer müssen dabei Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen sie nicht behindern oder gefährden
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