Für städtepartnerschaftliche Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen, die in der ersten Jahreshälfte 2026 stattfinden, können ab sofort bis zum 12. September 2025 im Referat I.2 (Städtepartnerschaften und Europaangelegenheiten) Anträge eingereicht werden.
Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden automatisch der Leonhard-Stinnes-Stiftung zur Zuschussentscheidung vorgelegt. Dort muss kein separater Antrag gestellt werden.
Etwaige Bewilligungen für städtepartnerschaftliche Begegnungen im Jahr 2026 aus städtischen Zuschussmitteln können ausschließlich in dem jeweiligen Haushaltsjahr ausgesprochen werden. Für Anträge, die nicht auf Jugendbegegnungen ausgerichtet sind, gilt die offizielle Ausschreibung der städtischen Zuschüsse, die voraussichtlich später im Jahr veröffentlicht wird.
Die Anträge müssen spätestens bis zum 12. September 2025 beim Referat I.2 – Städtepartnerschaften und Europa eingereicht werden.

Für die Bearbeitung muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
- Anzahl der Teilnehmer*innen aus Mülheim und aus der Partnerstadt
- Dauer der Begegnung
- detailliertes Begegnungsprogramm
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Höhe des Eigenbeitrags
Wichtige Hinweise:
- Es können keine Kosten für alkoholische Getränke, Pfand oder Eigenbelege (z. B. Kilometerpauschalen) abgerechnet werden.
- Bitte geben Sie im Antrag unbedingt an, wenn Mülheimer Familien den Eigenbeitrag zur Begegnung nicht oder nur schwer aufbringen können. Dies kann bei der Entscheidung über eine Förderung berücksichtigt werden.
- Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Nach Abschluss der Begegnung ist innerhalb von sechs Wochen ein Verwendungsnachweis, eine Kurzdokumentation (Dateiformat) sowie eine Teilnehmer*innenliste einzureichen.
Mit der Annahme der Förderung stimmen Sie zu, dass die Kurzdokumentation ggf. auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht werden darf.