Für Eltern deren Kinder, in den öffentlichen Tageseinrichtungen für Kinder betreut werden, wurde vor einigen Jahren der Stadtelternrat (SER) gegründet, der aus gewählten Vertretern aller Elternbeiräte aus den öffentlichen Tageseinrichtungen für Kinder besteht.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) § 11, das am 01.08.2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass auch Elternvertreter von Kindern, die in der Kindertagespflege betreut werden, die Möglichkeit haben, dem Stadtelternrat beizutreten, um die Interessen der betreuten Kinder gegenüber den Trägern der Jugendhilfe zu vertreten. Dazu erfolgt bis spätestens zum 10. Oktober die Wahl der Elternvertreter*innen aus der Elternschaft der Kindertagespflege.

Alle Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, erhalten ein entsprechendes Informationsschreiben zum Wahlablauf.

Die gewählten Vertreter*innen der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege nehmen an der Versammlung aller Elternbeiräte teil und wählen zwischen dem 11. Oktober  und dem 10. November aus ihrer Mitte einen Jugendamtselternbeirat (Stadtelternrat).