ein Richterhammer im Vordergrund und ein Pärchen, dss sich die Ringe vom Finger zieht im Hintergrund
© Elnur-Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

 

Das Sozialamt ist bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren beteiligt:  

  • Scheidungsverfahren, in denen minderjährige Kinder beteiligt sind
  • Umgangsrechtsverfahren
  • Anträge auf Übernahme von Vormundschaften
  • Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls


Die Aufgaben des Sozialamtes bestehen hier aus:

  • Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • Erstellung von Stellungnahmen für das Familiengericht
  • Beteiligung an der Anhörung beim Familiengericht