Die Einleitung von Oberflächenwasser in das städtische Kanalnetz ist gebührenpflichtig - aber nicht uneingeschränkt.

Häuschen mit Dachbegrünung.
© Pixabay | Stadt Mülheim an der Ruhr

Die Abwassergebührensatzung sieht drei Voraussetzungen vor, unter denen die Niederschlagswassergebühr ermäßigt werden kann, sofern die relevante Fläche zehn Quadratmeter übersteigt:

  • Grünbedachung
    Die Gebühr ermäßigt sich um 50 %
  • Befestigung mit Rasengittersteinen
    Die Gebühr ermäßigt sich um 30 %
  • Befestigung mit Schotterrasen
    Die Fläche bleibt bei der Gebührenerhebung unberücksichtigt

Die Ermäßigung kann formlos beim Amt für Umweltschutz beantragt werden. Jede Entsiegelungsmaßnahme oder die Abkopplung von Flächen vom Kanalnetz muss jedoch vorab mit der Stadtentwässerung abgestimmt werden. Nach Überprüfung der Sachverhalte wird die Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr dann ab dem folgenden Monatsersten nach Antragstellung gewährt.