Hierbei handelt es sich um Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Maßnahme - beispielsweise bei einer Umschulung - durchgeführt werden.
Die Praktikumsdauer wird von den jeweiligen Maßnahmetragenden (zum Beispiel Berufsförderungswerk, Berufliches Trainingszentrum) vorgegeben. Bitte beachten Sie, dass bei der Stadt Mülheim an der Ruhr Praktika von vier oder weniger Wochen nicht angeboten werden.
Derzeit ist es nicht möglich Praktika im Rahmen der Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit anzubieten. Wir bitten daher, von Bewerbungen und Anfragen für diesen Bereich abzusehen.
So funktioniert es:
Ihre Bewerbung können Sie gerne per E-Mail einreichen. Bitte fügen Sie unbedingt einen Nachweis der Maßnahmeträger*innen über die Erforderlichkeit des Praktikums bei.